FOS Dual+

Die FOS Dual plus ist eine zweijährige Zusatzqualifikation und schließt mit der allgemeinen Fachhochschulreife ab.

  • Sie ermöglicht den Zugang zur Fachhochschule, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
  • Sie ermöglicht meist den Zugang zu Klasse 12 an Gymnasien

Welche Vorteile habe ich dadurch?
FOS und Ausbildungsabschluss werden in einem gemeinsamen Zeitraum abgeschlossen. Es wird bereits Geld verdient und gleichzeitig ein höherer Schulabschluss erworben.

Der Erwerb des FOS- Abschlusses oder des Abiturs auf dem Festland z.B auch mit der Absicht nur bis Klasse 12 für das „Fachabitur“ dort zu sein, kostet mit allen Nebenkosten bis zu 30.000 Euro.

In unserer Schulform bleibt man „bei den Eltern“ wohnen. Danach kann es in die Welt gehen, mit einem Berufsabschluss und dem Zugang zur Fachhochschule !!

Schon mal daran gedacht danach ein Fernstudium zu absolvieren? Auch das ist möglich!

Durch die FOS Dual+ wird eine in Niedersachsen einmalige Möglichkeit geschaffen genauso schnell zum Studium zu kommen wie die Anderen in den beruflichen Gymnasien der Berufsschulen oder auch in den allg. Gymnasien.

Aufnahmebedingungen

  • Realschulabschluss
  • Ausbildung in einem mindestens 3 Jährigen Ausbildungsberuf

Weiteres:

Die Schulform beginnt im November nach den Borkumer Herbstferien. Dadurch habt Ihr Zeit Euch im Beruf zu orientieren und dann zu entscheiden, ob Ihr die zusätzlichen Unterrichtstunden machen möchtet.
Die Qualifizierung endet mit den Prüfungen in Mathematik, Deutsch und Englisch. Diese werden im September des 2. Jahres geschrieben. Ihr habt also ab November im 3. Ausbildungsjahr Zeit Euch auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten.
Ein Vorziehen der beruflichen Abschlussprüfung ist weiterhin möglich. Schüler mit einer 3 1/2 jährigen Ausbildung können auch noch im 2. Ausbildungsjahr einsteigen.
Die Qualifizierung ist nicht möglich, wenn eine zweistufige Ausbildung begonnen wird (2 Jahre + 1 oder 1 1/2 Jahre 2. Ausbildungsstufe z.B. Verkäufer, Fahrradmonteuere)
Die Qualifizierung muss innerhalb der Ausbildung vollständig abgeschlossen werden. Eine Wiederholung von Prüfungsleistungen etc. z.B. durch
Krankheit nach dem Ausbildungsabschluss ist nicht möglich.
Alle Leistungen in den zustätzlichen Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Politik müssen mit mindestens ausreichend bewertet sein. Es gibt keine Ausgleichsregelung.